BAföG und andere Hilfen in Ausbildung und Studium: Alle Möglichkeiten im Überblick

Von der RedaktionBAföG-Amt Kundenservice

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Ausbildung und Studium kosten Geld – für Miete, Lebensmittel und Lernmaterial. Je nach Lebenssituation gibt es unterschiedliche staatliche Hilfen. Der wichtigste Baustein für Studierende und viele Schülerinnen und Schüler ist das BAföG.

BAföG: Die Grundlagen

  • Für Studierende gibt es BAföG zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses Darlehen.
  • Für Schülerinnen und Schüler (zum Beispiel an Fachschulen oder Berufsfachschulen) ist es in der Regel ein voller Zuschuss.
  • Die Höhe hängt vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie meist vom Einkommen der Eltern ab.
  • Die Rückzahlung des Darlehens ist auf einen Höchstbetrag begrenzt und beginnt erst einige Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer.

Den aktuellen Höchstsatz und Rechner finden Sie auf dem offiziellen BAföG-Portal.

Wo beantragen?

Zuständig ist das Amt für Ausbildungsförderung:

  • für Studierende beim Studierendenwerk der Hochschule,
  • für Schülerinnen und Schüler beim Amt der Stadt oder des Landkreises.

Den Antrag stellen Sie online über BAföG Digital.

Elternunabhängiges BAföG

In bestimmten Fällen wird das Einkommen der Eltern nicht angerechnet, etwa wenn Sie bei Beginn des Studiums schon 30 Jahre alt sind oder nach dem 18. Geburtstag fünf Jahre gearbeitet haben.

Alternativen und Ergänzungen

HilfeFür wenWo
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)Azubis in betrieblicher Ausbildung, die nicht bei den Eltern wohnenAgentur für Arbeit
BildungskreditStudierende in fortgeschrittener PhaseBundesverwaltungsamt / KfW
KfW-StudienkreditStudierende, auch ohne BAföG-AnspruchKfW
WohngeldAzubis und Studierende ohne BAföG-Anspruch dem Grunde nachWohngeldstelle der Stadt
StipendienJe nach Stiftung nach Leistung, Engagement oder HerkunftBegabtenförderungswerke, Deutschlandstipendium
Aufstiegs-BAföGFortbildungen wie Meister oder TechnikerLänderbehörden

Schüler-BAföG

Schülerinnen und Schüler können BAföG bekommen, etwa an Berufsfachschulen, Fachschulen oder Fachoberschulklassen. Bei manchen Schulformen gibt es BAföG nur, wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen und die Schule von dort aus nicht erreichbar ist. Schüler-BAföG ist ein Zuschuss und muss nicht zurückgezahlt werden. Für eine betriebliche (duale) Ausbildung gibt es kein BAföG, sondern gegebenenfalls Berufsausbildungsbeihilfe.

BAföG für ausländische Auszubildende

Neben deutschen Staatsangehörigen können unter anderem EU-Bürgerinnen und -Bürger sowie Menschen mit bestimmten Aufenthaltstiteln gefördert werden. Welche Titel berechtigen, regelt das BAföG im Einzelnen. Lassen Sie sich vom Amt für Ausbildungsförderung beraten, bevor Sie den Antrag stellen.

Weitere Förderungen

  • Kindergeld läuft bei Kindern in Ausbildung bis zum 25. Geburtstag weiter.
  • Vermittlungsbudget der Agentur für Arbeit: Unterstützung bei Kosten rund um Bewerbung und Ausbildungsbeginn, auf Antrag.
  • Kinderbetreuungszuschlag: BAföG-Empfänger mit eigenen Kindern unter 14 Jahren können einen Zuschlag erhalten.
  • Aufstiegs-BAföG für Fortbildungen wie Meister, Techniker oder Fachwirt.

Direkt die richtige Stelle erreichen

Für Rückfragen zu Ihrem Fall ist BAföG-Amt zuständig, erreichbar Mo–Do 08:00–18:00 Uhr, Fr 08:00–16:30 Uhr. Alle Kontaktdaten finden Sie auf unserer Seite zum BAföG-Amt Kundenservice. Wenn Sie die Nummer nicht heraussuchen möchten, verbindet Sie die 118 20 direkt.

Häufige Fragen

Darf ich neben dem BAföG jobben?

Ja, bis zu einer Hinzuverdienstgrenze, die etwa einem Minijob entspricht. Darüber wird das Einkommen angerechnet.

Wann muss ich zurückzahlen?

Das Bundesverwaltungsamt meldet sich nach Ende der Förderung mit den Zahlungsmodalitäten. Bei geringem Einkommen ist eine Freistellung möglich.

Kann ich BAföG und Ausbildungsvergütung gleichzeitig bekommen?

Bei einer dualen Ausbildung gibt es kein BAföG. Bei schulischen Ausbildungen mit Vergütung wird das Einkommen angerechnet.

Muss ich Schüler-BAföG zurückzahlen?

Nein, Schüler-BAföG ist ein Zuschuss.

Bekomme ich BAföG, wenn meine Eltern zu viel verdienen?

Dann fällt die Förderung niedriger aus oder entfällt. In bestimmten Fällen gibt es elternunabhängiges BAföG; zahlen die Eltern den angerechneten Unterhalt nicht, kann eine Vorausleistung beantragt werden.

Wie lange läuft der Bewilligungszeitraum?

In der Regel zwölf Monate. Danach stellen Sie einen Folgeantrag – am besten zwei Monate vor Ablauf.

Was tun, wenn das BAföG-Amt ablehnt?

Legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein und begründen Sie ihn. Das Amt berät Sie auch, welche Unterlagen fehlen.

Fazit

BAföG ist die wichtigste staatliche Hilfe für Schule und Studium, aber nicht die einzige: Berufsausbildungsbeihilfe, Kindergeld, Wohngeld und Stipendien können ergänzen. Stellen Sie den Antrag früh – BAföG gibt es erst ab dem Monat der Antragstellung.

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